Massregelvollzug24

Die Infoseite über den Maßregelvollzug - Besserung und Therapie psychisch kranker oder suchtkranker Täter

Psychosen

 

Im Maßregelvollzug bilden Patienten mit einer schizophrenen Psychose die größte Gruppe. Die Symptome sind vielfältig:

Sie umfassen Wahnvorstellungen, Stimmungsschwankungen, Denk- und Sprachstörungen wie etwa Unkonzentriertheit , Wahrnehmungsstörungen wie zum Beispiel Halluzinationen und Ich-Störungen. Von Ich-Störungen spricht man, wenn sich jemand von Außenkräften gesteuert und beeinflusst fühlt. Häufig kapseln sich Betroffene immer mehr ab, leben in einer eigenen Wirklichkeit, hören möglicherweise Stimmen, die es nicht gibt, und nehmen ihre Umgebung als zunehmend bedrohlich und feindselig wahr. Patienten, die an einer Psychose leiden, sind häufig nicht in der Lage, ihren Zustand als Erkrankung zu begreifen.

 

Im Verlauf der Behandlung einer Schizophrenie kann häufig völlige Symptomfreiheit erzielt werden. Es gibt aber auch Verläufe, die zu schweren dauerhaften Krankheitszuständen führen. Mit einer adäquaten Behandlung lassen sich die Symptome bei der Mehrzahl der betroffenen Menschen deutlich positiv beeinflussen. Zum Einsatz kommen unter anderem Neuroleptika. Das sind Medikamente, die das gestörte Gleichgewicht zwischen den Botenstoffen im Gehirn wieder herstellen. Weitere wichtige Hilfen sind soziotherapeutische Maßnahmen, Psychoedukation (Aufbau eines Krankheitsverständnisses) und eine psychotherapeutische Begleitung.

 

Eine untergeordnete Rolle unter den Diagnosen im Maßregelvollzug spielen dagegen die affektiven Psychosen wie schwere Depressionen und bipolare Erkrankungen (Gemütszustand pendelt zwischen Depression und Manie). Allgemein handelt es sich um willentlich nicht zu beeinflussende Schwankungen des psychischen Zustands eines Menschen, teilweise einhergehend mit einer fehlgeleiteten Realitätsauffassung.

 

 

Persönlichkeitsstörungen

 

Eine Persönlichkeitsstörung liegt vor, wenn ein Mensch durch individuelle Eigenheiten/Charakterzüge sich selbst in seiner sozialen Stabilität und seinem Wohlbefinden und/oder seine Umgebung massiv beeinträchtigt.

Auffällige Persönlichkeitszüge zeigen sich häufig bereits in der Kindheit; als Diagnose kann und darf eine Persönlichkeitsstörung aber erst ab dem 18. Lebensjahr gestellt werden.

 

Oft wird die Fähigkeit, Gefühle bei sich und/oder anderen wahrzunehmen, zu unterscheiden und kontrollieren zu können, wenig oder gar nicht ausgebildet. Es sind tief verwurzelte Fehlentwicklungen im Denken, Erleben und Verhalten eines Menschen und in seiner Fähigkeit, eigene Impulse zu kontrollieren. Häufig sind schwierige Familiensituationen oder schwere Traumatisierungen wie sexueller Missbrauch Ursache dieser Entwicklung.

 

Persönlichkeitsstörungen treten in unterschiedlichen Formen auf. Im Maßregelvollzug relevant sind vor allem die dissoziale Persönlichkeitsstörung, die emotional instabile Persönlichkeitsstörung und die narzisstische Persönlichkeitsstörung. Sie gehen häufig einher mit einer Störung der Sexualpräferenz bzw. Paraphilie.

 

Persönlichkeitsstörungen sind nur bedingt medikamentös und vorwiegend langjährig psychotherapeutisch zu behandeln.

 

 

Intelligenzminderung

 

Als Intelligenzminderung (alltagssprachlich auch: geistige Behinderung) wird eine eingeschränkte kognitive Leistungsfähigkeit bezeichnet, die angeboren oder in frühen Lebensjahren erworben sein kann, zum Beispiel durch eine Verletzung oder Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Fachleute unterscheiden zwischen einer leichten (IQ: 50 – 69), einer mittelgradigen ( IQ: 35 – 49), einer schweren (IQ: 20-34) und einer schwersten Intelligenzminderung (IQ unter 20).

 

Die Einschränkungen betreffen unter anderem die Sprache, die Motorik, das Denken oder die sozialen Fähigkeiten. Bei forensischen Patienten mit einer Intelligenzminderung ist häufig zusätzlich die sozio-moralische Entwicklung verzögert.

 

Die Intelligenzminderung als solche kann nicht verändert werden. Die therapeutisch-pädagogischen Ansätze zielen darauf ab, die sozio-moralische und soziale Entwicklung der Patientinnen und Patienten zu fördern, um ein weitgehend angemessenes Verhalten im Umgang mit anderen zu ermöglichen.

 

 

Suchterkrankungen

 

Unter Sucht versteht man das unbeherrschbare Verlangen eines Menschen, regelmäßig Suchtstoffe wie zum Beispiel Alkohol, Rauschgifte oder  Medikamente, zu konsumieren oder eine bestimmte Tätigkeit, wie etwa Glücksspiel, auszuführen, obwohl die Person dadurch sich selbst und/oder andere schädigt.

 

Bei Unterbringung im Maßregelvollzug ist davon auszugehen, das Rund 80 Prozent der Patienten nach der Entlassung ein Leben ohne Rückfall führen – bei Straftätern, die im Strafvollzug einsitzen, liegt diese Quote nur bei 20 bis 50 Prozent, je nach Studie.

 

Grundsätzlich sollen die Handlungsmöglichkeiten des Einzelnen soweit verbessert werden, das von ihnen keine weiteren Straftaten zu erwarten sind.

 

Im Maßregelvollzug werden in erster Linie alkohol-, drogen- oder medikamentenabhängige Straftäter behandelt. In vielen Fällen liegt eine Abhängigkeit von mehreren verschiedenen Suchtstoffen vor, eine so genannte Polytoxikomanie. Bei den illegalen Drogen stehen Substanzen mit sehr unterschiedlichen Suchtpotentialen wie etwa Heroin, Kokain, LSD, Cannabis und Ecstasy im Vordergrund.

 

Die Ursachen für Suchtverhalten sind vielfältig: Psychische und soziale Bedingungen, ebenso wie Erziehung, Kindheitserfahrungen, Persönlichkeit und Veranlagung spielen eine Rolle bei der Entwicklung einer Sucht. Niemand wird plötzlich süchtig. Eine Abhängigkeit entwickelt sich über mehrere Stadien: Aus dem Genuss der angenehmen Wirkung eines Suchtmittels  wird Gewohnheit, dann Missbrauch und schließlich eine psychische und/oder körperliche Abhängigkeit im Sinne einer Suchterkrankung.

 

Bei Wegfall des Suchtmittels entstehen körperliche und psychische Entzugssymptome unterschiedlicher Art und Ausprägung:. Dazu gehören etwa starkes Schwitzen, Frieren, Zittern, Kopfschmerzen, körperliche und innere Unruhe, Konzentrationsstörungen, Reizbarkeit, depressive Verstimmungen oder Schlafstörungen.

 

Bei langzeitigem Konsum können zudem Organschäden (Leber, Lunge, Magen, Darm, Herz), Hauterkrankungen, Venenentzündungen, Zahnschäden oder Nervenschädigungen wie Kribbeln oder Taubheitsgefühle in Händen und Füßen entstehen. Häufig weisen die Patienten neben der Suchterkrankung weitere psychische Erkrankungen wie Persönlichkeitsstörungen, Psychosen  oder neurotische Angststörungen auf.

 

Suchtkranke Straftäter (meist in Verbindung mit Persönlichkeitsstörungen) , die gemäß § 64 StGB zu einer Entwöhnungsbehandlung verurteilt wurden. .

 

Der § 64 StGB fordert eine Entwöhnungsbehandlung von abhängigen Straftätern, die im Zusammenhang mit ihrer Abhängigkeit eine Straftat begangen haben und die in der Gefahr stehen, durch ihre Abhängigkeit bedingt ähnliche Straftaten zu wiederholen. Die Behandlung erstreckt sich nach den Vorschriften des Gesetzgebers auf 2 Jahre. Diese Behandlungsfrist kann allerdings unter Anrechnung der parallel verhängten Haftstrafe verlängert werden.

 

Die Entwöhnungsbehandlung hat - solange aus kriminalprognostischen Überlegungen heraus notwendig - unter geschlossenen Bedingungen stattzufinden. Lockerungen gemäß den Bestimmungen des Maßregelvollzugsgesetzes werden entsprechend dem Therapiefortschritt gewährt.

Entsprechend den Regelungen des Maßregelvollzuges wird eine Therapie unter gesicherten Bedingungen durchgeführt. Die Aufgaben der Sicherung betreffen sowohl die Sicherung der untergebrachten Patienten vor Rückfälligkeit, Suchtverlagerung oder Therapieabbruch, als auch die Sicherung der Bevölkerung durch sekundäre und tertiäre psychiatrisch-psychotherapeutische Präventionsmaßnahmen.

Erkrankte im primären (Allgemeinärzte, Allgemeinkrankenhäuser, psychosoziale Beratungsstellen) und sekundären Versorgungssektor (ambulante Psychotherapie, psychiatrische und psychosomatische Kliniken).