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Urteile
Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung
gemäß §63 StGB
Wurde die Unterbringung in einem psychatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs.6 Satz i StGB für erledigt erklärt, ist eine im selben Erkenntnis verhängte Freiheitsstrafe in einer Anstalt des Strafvollzugs zu vollstrecken. Eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 67 Abs.5 StGB kommt insoweit nicht in Betracht (im Anschluss an KG, Beschluss vom 18.März 2014- 2 Ws 77/14-141 AR 88/14).
OLG Koblenz, Beschluss vom 09.03.2015- 1 Ws 91/15
Fehlende Rechtsgrundlage für Fesselung eines Maßregelpatienten
§ 63 StGB §§ 5 S.2,17 Abs.3,18,21 MRVG NW
Eine Fesselung im Rahmen einer Vorführung, allein aus allgemeinen Sicherheitserwägungen oder zur Vorbeugung einer möglich erscheinenden Flucht, ist bei nach § 63 StGB untergebrachten Maßregelpatienten mangels Vorhandenseins einer entsprechenden Gesetzesgrundlage unzulässig.
OLG Hamm, Beschluss vom 23.09.2014-Vollz(Ws) 411/14
StPO § 453:
Gelegenheit zur mündlichen Anhörung vor einem Bewährungswiderruf ist nicht gewährt, wenn dem Verurteilten mitgeteilt wird, er könne einen Termin vereinbaren.
HansOLG Hamburg Beschl. v. 9.12.2014
StPO § 458:
Aussetzung der Nachholung der Strafvollstreckung bei Begutachtung nach
§ 454 Abs.2 StPO
OLG OLdenburg, Beschl. v. 27.08.2014
BayStVollzG Art.28:
Kein Anspruch des Untersuchungsgefangenen auf Teilnahme des Anwalts an der mündlichen Anhörung vor einer Diziplinaranordnung (entgegen OLG Nürnberg, BEschl. v. 06.07.2011 - 2Ws 57/11= StraFo 2011, 367:nur Ls)
OLG Bamberg, Beschl. v. 28.08.2014 - 1 Ws 377/14
StGB § 66c:
Bereits das Wecken und Fördern der Mitwirkungsbereitschaft des Strafgefangenen ist Aufgabe und Bestandteil der Therapeutischen Behandlung, um den drohenden Vollzug in einer Sicherungverwahrung zu vermeiden.
OLG Celle, Beschl.v. 28.08.2014 -1 Ws 355/14(StrVollz)